Die FIS-Verhaltensregeln auf der Piste
Die zehn FIS-Pistenregeln, die jeder Wintersportler kennen und berücksichtigen sollte.
Nach der gängigen Rechtssprechung gelten die FIS-Regeln für alle Skifahrer, jeder Skifahrer ist verpflichtet,
sie zu kennen und einzuhalten.
1. Rücksicht auf die anderen Skifahrer und Snowboarder
Jeder Wintersportler muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

Erläuterung: Der Wintersportler ist nicht nur für sein fehlerhaftes Verhalten, sondern auch für die Folgen einer mangelhaften Ausrüstung verantwortlich. Dies gilt auch für Benutzer neuentwickelter Sportgeräte.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Wintersportler muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

Erläuterung: Kollisionen sind häufig die Folge zu hoher Geschwindigkeit,  unkontrollierter Fahrweise oder mangelnder Beobachtung. Ein Wintersportler muss im Bereich seiner Sichtmöglichkeiten anhalten oder ausweichen können. An unübersichtlichen oder stark befahrenen Stellen ist langsam zu fahren, insbesondere an Kanten, am Ende von Pisten und im Bereich von Liften und Seilbahnen.

3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Wintersportler muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

Erläuterung: Das Skifahren ist ein Sport der freien Bewegung, wo jeder nach Belieben fahren kann, solange er die Regeln einhält, den Freiraum anderer achtet und sein eigenes Können und die jeweilige Situation berücksichtigt. Vorrang hat der vorausfahrende Wintersportler. Wer hinter einem anderen herfährt, muss genügend Abstand einhalten, um dem Vorausfahrenden für alle seine Bewegungen genügend Raum zu lassen.

4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Wintersportler für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

Erläuterung: Die Verpflichtung des überholenden Skifahrers bleibt für den ganzen Überholvorgang bestehen, damit der überholte Wintersportler nicht in Schwierigkeiten gerät. Das gilt auch für das Vorbeifahren an einem stehenden Skifahrer.

5. Einfahren, Anfahren und Hangaufwärtsfahren
Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

Erläuterung: Die Erfahrung zeigt, dass das Einfahren in eine Piste und das  Wiederanfahren gelegentlich zu Unfällen führen. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass der Wintersportler, der anfährt, sich harmonisch und ohne Gefahr für sich und andere in den allgemeinen Verkehrsfluss auf der Abfahrt  einfügt. Befindet er sich dann - wenn auch langsam - in Fahrt, hat er gegenüber schnelleren und von hinten oder oben kommenden Wintersportlern wieder den Vorrang nach Regel 3.

6. Anhalten
Jeder Wintersportler muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Wintersportler muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

Erläuterung: Ausgenommen auf breiten Pisten soll der Wintersportler nur am  Pistenrand halten und stehenbleiben. Engstellen und unübersichtliche Abschnitte sind ganz freizuhalten.

7. Aufstieg und Abstieg
Ein Wintersportler, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benützen.

Erläuterung: Bewegungen gegen den allgemeinen Verkehrsfluss stellen für Skifahrer unerwartete Hindernisse dar. Fußspuren beschädigen die Piste und können dadurch Skifahrer gefährden.

8. Beachten der Zeichen
Jeder Wintersportler muss die Markierung und die Signalisation beachten.

Erläuterung: Pisten werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad schwarz, rot, blau oder grün markiert. Der Skifahrer ist frei, eine seinen Wünschen entsprechende Piste zu wählen. Pisten werden mit Hinweis-, Gefahr- und Sperrtafeln gekennzeichnet. Ist eine Piste als gesperrt oder geschlossen bezeichnet, ist dies ebenso zwingend zu beachten wie der Hinweis auf Gefahren. Der  Wintersportler soll sich bewusst sein, dass diese Vorkehrungen in seinem Interesse erfolgen.

9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Wintersportler zur Hilfeleistung verpflichtet.

Erläuterung: Hilfeleistung ist, unabhängig von einer gesetzlichen Pflicht, ein Gebot sportlicher Fairness. Das bedeutet: Erste Hilfe, Alarmierung des Rettungsdienstes und Absichern der Unfallstelle. Die FIS erwartet, dass Unfallflucht ebenso geahndet wird wie im Straßenverkehr und zwar auch in jenen Ländern, in denen ein solches Verhalten nicht schon ohnehin strafrechtlich verfolgt wird.

10. Ausweispflicht
Jeder Wintersportler, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

Erläuterung: Der Zeugenbeweis ist für die zivil- und strafrechtliche Beurteilung eines Unfalles von großer Bedeutung. Jeder verantwortungsbewusste Wintersportler muss daher seine staatsbürgerliche und moralische Pflicht erfüllen, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen.

Auch Berichte des Rettungsdienstes und der Polizei sowie Fotos dienen zur Beurteilung der Haftungsfragen.